Ablauf & Kosten
Wichtige Informationen rund um die Wahltherapie
Ich freue mich sehr, dass Sie sich für mein Wahltherapie-Angebot interessieren! Um Ihnen den Therapieablauf so angenehm wie möglich zu gestalten, habe ich hier eine Übersicht aller wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt:
ABLAUF SCHRITT FÜR SCHRITT:
1. Terminvereinbarung
über das Kontaktformular, telefonisch oder per Mail
2. Fachärztliche Verordnung
Da derzeit eine hohe Nachfrage besteht, bitte ich Sie,
die ärztliche Verordnung erst kurz vor dem Ersttermin zu besorgen
3. Chefärztliche Bewilligung von Ihrer Krankenkasse einholen
Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Krankenkasse derzeit eine Bewilligung fordert.
4. Logopädische Behandlung
Diagnostik, Therapie und Beratung - i.d.R. 10 verordnete Einheiten
5. Kostenrückerstattung
Für eine Kostenrefundierung reichen Sie die Honorarnote(n) und die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.






Eine Einheit Logopädie bei mir kostet 110,- Euro.
Die Kosten sind von Ihnen zunächst komplett an mich zu bezahlen. Im Anschluss an die erfolgte Therapie haben Sie die Möglichkeit, meine Honorarnote(n) zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über die aktuellen Refundierungssätze (Richtwert: 40 % – 70 %). Beachten Sie auch, dass Privatversicherungen/Zusatzversicherungen möglicherweise bis zu 100 % der Kosten übernehmen können.




Für den Beginn einer logopädischen Therapie ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Folgende Infos müssen auf der Verordnung stehen:
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Name, Adresse, SV-Nr der/des PatientIn und der/des Hauptversicherten
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ärztliche Diagnose
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Anzahl und Art der Behandlungen:
i.d.R. 10x 60 Min logopädische Therapie



Terminabsagen:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich ab. Bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage kostenfrei möglich, danach muss die Therapieeinheit ausnahmslos privat verrechnet werden. Diese Ausfallkosten können Sie bei der Krankenkasse nicht einreichen.
Empfohlene Therapiefrequenz:
Wir empfehlen einen wöchentlichen Therapie-Rhythmus, da so kontinuierlich auf den Therapieerfolgen aufgebaut werden kann. Aus diesem Grund werden wöchentliche Therapiezeiten vor Beginn der Behandlung vereinbart.
Verlängerung der Therapie:
Sollte nach den 10 Therapieeinheiten eine Weiterführung der Therapie notwendig sein, ist erneut um eine ärztliche Verordnung und anschließend um eine Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse anzusuchen.
